Bundeszentralamt für Steuern

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Dienstsitz Bonn

KHB und XSDs im Fachverfahren Kontenwahrheit

Aufgrund der Trennung der Verfahren KiStA und Kontenwahrheit wurde ein separates Kommunikationshandbuch (KHB) und die dazu benötigten XSDs in der Rubrik Unternehmen / Kontenwahrheit / Vergeblichkeitsmeldung (§ 154 Abs. 2c AO) veröffentlicht. Die neuen XSDs sind ab 1.12.2023 gültig. Ein Parallelbetrieb ist nicht vorgesehen.

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

a) Angabe einer MAV-UUID
c) Umstellung auf ELMA Standard 2